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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragrapg 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung gebietstypischer Gewässer- biozönosen, zum einen der Fließgewässerbiozönosen der Lippe, zum anderen der Stillgewässerbiozönosen der Abgrabungsgewässer "Nesthauser Grundsee" und "Heddinghauser See" mit Folgenutzung "Naturschutz",
- zur Erhaltung, Erweiterung und Vernetzung auentypischer Grünlandflächen im Überschwemmungsbereich der Lippe,
- aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, die in Zusammenhang mit der ökologischen Entwicklung der Lippeaue stehen.
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