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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftstypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltuing, Foerderung und Wiederherstellung der gebietstypischen Fliessgewaesser- biozoenose der Lippe, - Zur Erhaltung, Erweiterung und Vernetzung auentypischer Gruenlandflaechen im Ueber- schwemmungsbereich der Lippe, - Aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, die im Zusammenhang mit der oekologischen Entwicklung der Lippeaue und der historischen Nutzung der Gruenlandflaechen als Floesswiesen stehen.
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