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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung einer reich strukturierten, baeuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch einen hohen Anteil von Feuchtgruenland, die naturnahen Quelltuempel und -baeche des Rothebaches mit ihren Ufergehoelzen, zahlreichen weiteren Gehoelzstrukturen und kleinem Erlenbruchwaeldchen auszeichnet, - Aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, die im Zusammenhang mit der historischen Nutzung der Lothewiesen als Floesswiesen stehen.
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