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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftstypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung einer reich strukturierten, baeuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch einen Anteil von Nass- und Feuchtgruenland, die naturnahen Sickerquellen und Quellbaeche des Jothebaches mit ihren Ufergehoelzen, viele Obstbaum- bestaende sowie zahlreiche weitere Gehoelzstrukturen und kleine Waeldchen auszeichnet.
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