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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung eines typischen, reich strukturierten Trockentales der Paderborner Hochflaeche, das sich durch einen hohen Anteil von Magergruenland und Halbtrockenrasen, einen grossen, artenreichen Waldmeister- und Seggen-Buchenwaldbestand sowie waermeliebende Gebuesche und zahlreiche weitere Gehoelzstrukturen auszeichnet, - Aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, die im Zusammenhang mit vorhandenen bronzesteinzeitlichen Huegelgraebern stehen.
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