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D ie Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines artenreichen Waldmeister-Buchenwaldes in Ortsrandlage.
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