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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Parapraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines vielfaeltigen Sekundaerbiotopkomplexes aus Pionierfluren, Halbtrockenrasen, trockenen Glatthafer- wiesenbrachen, Hecken, Feldgehoelzen sowie Blockschutthalden, Felswaenden und periodischen Stillgewaessern.
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