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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzen- arten, insbesondere zur Erhaltung, Erweiterung und Vernetzung auentypischer Gruenlandflaechen im Ueberflutungsbereich der Lippe. Im einzelnen sind insbesondere folgende Biotoptypen zu schuetzen - Nass- und Feuchtgruenland, - Grabenroehrichte, - Uferhochstaudenfluren, - Ufergehoelze, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, die in Zusammenhang mit der oekologischen Entwicklung der Lippeaue stehen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit der gruenlandgepraegten Flaechen.
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