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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 20 Buchst. a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden Wald-gebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder sowie Feuchtwälder im Bereich vielfältig strukturierter Quellen und Bachtäler auszeichnet,
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung standortwidriger Nadelbaumbestände,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie: - Kalktuffquellen (Natura 2000-Code 7220, Prioritärer Lebensraum) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260) - Hainsimsen - Buchenwald (Natura 2000-Code 9110) - Waldmeister - Buchenwald (Natura 2000-Code 9130) Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: - Groppe - Schwarzstorch - Mittelspecht - Schwarzspecht - Grauspecht - Rotmilan.
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