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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a,c
- Erhaltung eines wertvollen komplexen Gebietes <Heide- und Moorlandschaft>, - alle Moortypen auf kleinem Raum ausgebildet < Erhaltung seltener Pflanzenarten>, - Calluna-Heide, teilweise mit Wacholderbestand, verlandendes Heidegewaesser mit reichhaltiger Vegetation, - Erhaltung eines Lebensraumes fuer Insekten, - Sicherung der Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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