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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Um das wertvolle durch Bergsenkung entstandene Feuchtgebiet mit hervortretenden Quellen und seinen fuer diesen Lebensraum typischen vielfaeltigen und artenreichen Pflanzen und Tiergemeinschaften - als Rueckzugsraum fuer zahlreiche Tier- und Pflanzenarten u. a. fuer die Rohrammer und den Maeusebussard sowie das zahlreiche Insektenvorkommen, darunter viele Libellenarten u. a. Vierfleck, Azurjungfer und Adonislibelle zu erhalten.
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