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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Um das wertvolle naehrstoffarme Feuchtgebiet mit den fuer diesen Lebensraum typischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften - insbesondere um die Glockenheide- und Feuchtwiesengesellschaft ( Ericetum tetralicis molinietosum ) mit Pfeifengras, Moorlilie (suedliche Grenze ihres europaeischen Verbreitungsgebietes), Moosbeere und Glockenheide zu erhalten
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