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Die Unterschutzstellung ist erforderlich
- Um den naturnahen Laubwaldkomplex mit einer Quellmulde am Nordhang mit seiner fuer diesen Lebensraum typischen Pflanzen- und Tiergemein- schaften (Paragraph 20 Buchstabe a, b und c LG), - Insbesondere wegen seines artenreichen Vogelbestandes, insbesondere an Hoehlenbruetern u.a. der Sschwarzspecht (Paragraph 20 Buchstabe a, b und c LG) zu erhalten.
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