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Die Unterschutzstellung ist erforderlich
- Um das wertvolle Feuchtgebiet, Quellmulde am Rande der Haard, naturnahen Bachlauf im oestlichen Teil (Paragraph 20 Buchstabe a LG) mit seinen fuer diesen Lebensraum typischen vielfaeltigen und artenreichen Pflanzen und Tiergmeinschaften, - Insbesondere wegen seines artenreichen Pflanzenbestandes mit u.a. Dorn, Wurm, Rippen, Buchen und Frauenfarn (Paragraph 20 Buchstabe a, b und c LG) zu erhalten.
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