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Die Unterschutzstellung erforderlich
- Um die Hochflaeche des Stimberges sowie die in ihrem Randbereich liegenden geologisch ausserordentlichen bedeutsamen Quarzitbaenke, - Die nur von Flechten und Moosen besiedelten Felsflaechen, die botanisch wertvollen Hochflaechen und die Suedhaenge als Lebensraum fuer Reptilien (Paragraph 20 Buchstabe a, b und c LG) zu erhalten.
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