| |
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung einer strukturreichen Lippeaue mit Flutmulden, Kleingewaesser (Kolk) und Extensivgruenland, insbesondere von seltenen und gefaehrdeten Pflanzengesellschaften-Wasserpflanzen, Roehrichte und Feuchtwiesen und den daran angepassten Lebensgemeinschaften, insbesondere von Amphibien, Libellen und Kleinsaeugern, - Zur Erhaltung von Lippeflutmulden und einem Kolk aus natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Flaeche.
|