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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Foerderung von seltenen und gefaehrdeten Pflanzen- gesellschaften- von Stillgewaessern mit Verlandungskomplexen ueber Feuchtwiesen bis zu Magerweiden- und den daran angepassten Lebens- gemeinschaften, insbesondere von seltenen und gefaehrdeten Vogel-, Amphibien- und Libellenarten, - Aus naturwissenschaftlichen Gruenden, insbesondere zur Sukzessionsforschung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervoragenden Schoenheit des Gebietes.
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