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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LP Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten (die teils trockenen, teils feuchten Ruderalfluren und ausdauernden Hochstaudenfluren, der Graben mit seinen begleitenden Roehricht-, Hochstauden- und Gehoelzsaeumen, der Teich mit seiner stillgewaessertypischen Roehrichtvegetation).
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