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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten (das Bergsenkungsgewaesser mit seinen Roericht- Hoch- stauden- und Gehoelzsaeumen, die hochstaudenreichen brachgefal- lenen Nass- und Feuchtweiden).
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