Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
75,0224
Flächenanzahl:
4
Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG
zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebens- gemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere: - die schutzwürdigen Laub- und Laubmischwälder unterschiedlicher Altersklassen und Feuchtigkeitsgrade - der ökologisch wertvolle Tieflandbach mit einem abgebundenen Altwasser - die feuchten Grünländer und Röhrichte mit Weihern und Tümpeln in den Riet- und Wellenwiesen
zu 3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit des Gebiets - das Mosaik aus feuchten Wäldern und Grünländern auf Bach- und Flussablagerungen.