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- zur Erhaltung und Sicherung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, - wegen der besonderen Eigenart der Bodenwasserverhältnisse und der speziellen Artenzusammensetzung der Flora der Lehmheide, - zur Sicherung und Erhaltung der Biotopverbundfunktion sowie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts der Bachökosysteme und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der hochgradig schutzwürdigen Biotopstrukturen. Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Sicherung des Fliessgewaesseroekosystems des Tenter Baches und Boekerbaches mit ihrer Fliessgewaesserdynamik, ihren naturnahen Strukturen, Bachabschnitten und Quellfluren, - Zur Erhaltung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes mit hoher struktureller und hoher Artenvielfalt, - Zur Erhaltung und Sicherung der Bachsysteme als Lebensraum fuer die charakteristische Fliessgewaesserfauna und -flora, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung gewaesserbegleitender Auenvegetation, - Zur Erhaltung und Entwicklung der extensiv genutzten Gruenlandflaechen, der Feuchtwiesen und -brachen, Stillgewaesser und zur Sicherung der floristischen und faunistischen Vielfalt, - Zur Erhaltung und Entwicklung der mageren Gruenlandflaechen und Ruderalstandorte, - Zur Erhaltung und Entwicklung des Birken-Eichenwaldes sowie der Pfeifengras- bestaende - Zum Schutz der zahlreichen gefaehrdeten und stark gefaehrdeten Biotope und Pflanzengesellschaften. - Zur Erhaltung und Sicherung als Lebensraum fuer gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Wegen der besonderen Eigenart der Bodenwasserverhaeltnisse und der speziellen Artenzusammensetzung der Flora der Lehmheide, - Zur Sicherung und Erhaltung der Biotopverbundfunktion sowie zur Sicherung der Funktionsfaehigkeit des Naturhaushalts der Bachoekosysteme und zur Vermeidung von Beeintraechtigungen der hochgradig schutzwuerdigen Biotopstrukturen. Hier sind insbesondere Eisvogel, Gruenspecht, Ringelnatter und Flussnapf- schnecke sowie Sumpfveilchen und Quendel-Kreuzbluemchen zu nennen (Rote Liste Arten).
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