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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Sicherung des reich strukturierten und gefaehrdeten Biotop- komplexes mit naturnahen Baechen und weiteren zufliessenden naturnahen Quellbaechen mit ihren Quellfluren, - Zur Erhaltung und Sicherung der Bachsysteme als Lebensraum fuer die charakteristische Fliessgewaesserfauna und -flora, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Feuchtwiesen und -brachen und zur Sicherung der floristischen und faunistischen Vielfalt, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung gewaesserbegleitender Auenvegetation mit ihren naturnahen Auewaldgesellschaften, - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes der mittelgebirgs- typischen Brutvogelfauna sowie der Amphibien- und Reptilienvorkommen des Schutzgebietes, - Zum Schutz gefaehrdeter Tierarten, - Zum Schutz gefaehrdeter Pflanzenarten, - Zum Schutz der zahlreichen gefaehrdeten und stark gefaehrdeten Biotope und Pflanzengesellschaften.
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