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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Sicherung des naturnahen Fliessgewaessers mit Unterwasservegetation und standortgerechten Ufergehoelzen sowie zur Erhaltung der gefaehrdeten Nass-, Feucht und Magerwiesen, Erlen-Eschen- und Weichholzauenwaelder, Bruchwaelder und Quellfluesse mit ihrem spezifischen Inventar an z.T. gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten insbesondere Groppe und Edelkrebs. Die lebensraumtypischen Grundwasserund/oder Ueberflutungsverhaeltnisse sind zu erhalten bzw. zu schuetzen. Zu schuetzen und zu entwickeln sind vor allem naturnahe, durchgaengige, kuehle, sauerstoff- und totholzreiche Gewaesser mit steiniger Sohle fuer die Groppe. Darueber hinaus stellt das Gelpe-Saalbach-Gewaessersystem einen wichtigen Standort als Brut- und Rastplatz verschiedener in NWR gefaehrdeter Vogelarten dar. Zusammen mit den westlich und oestlich des Gelpebaches angrenzenden mit naturnahem Wald bestockten Steilhaengen stellt das NSG ein besonders strukturreiches Kerbtal dar, welches sich durch besondere Eigenart und Schoenheit auszeichnet. Insbesondere die folgenden Strukturen und Lebensraeume sind zu erhalten und zu schuetzen: - Kerbtal der Gelpe mit Seitensiepen bzw. Siepentaelern, naturnahes Gewaesserbett, kulturhistorisch bedeutende ehemalige Hammerteiche mit Auensukzession, Obergraeben, teilverlandete Teichanlagen, Feuchtbrachen und -wiesen, Auetuempel, natuerliche Bachmaeander mit ausgepraegten Steil- und Flachuferbereichen, Erlenbruchwaldrelikte, naturnahe Auengebuesche.
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