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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des Fliessgewaesseroekosystems Doerpetal und Seitentaeler insbesondere als reich strukturierter und gefaehrdeter Biotopkomplex mit naturnahen Baechen und zufliessenden naturnahen Siepen und Quellbaechen mit Quellfluren und Feucht- und Magerwiesen, Brachen, Hochstaudenfluren, begleitenden Wald- und Aue- gehoelz-Flaechen, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Fliessgewaesser als Lebensraum fuer die Fliessgewaesserfauna (u.a. Groppe und Bachneunauge) und - flora, zur Sicherung der Durchgaengigkeit, Dynamik, Gewaesserguete und des Strukturreichtums der Fliessgewaesser, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Gruenlandbiotope, insbesondere der Feuchtwiesen und Magerwiesen und Brachen und zur Sicherung der floristischen und faunistischen Vielfalt dieser Lebensgemeinschaften, - Zur Erhaltung gewaesserbegleitender, naturnaher Erlenwaldstreifen sowie zur Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Stillgewaesser mit ihrer Fauna und Flora, - Zur Erhaltung und Schutz des Lebens-, Rueckzugs- und Regenerations- und Ruheraumes fuer zahlreiche gefaehrdete Tierarten sowie zum Schutz dieser Tierarten, - Zum Schutz gefaehrdeter Pflanzenarten,
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