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Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere - Zur Sicherung und zum Erhalt eines strukturreichen Biotopkomplexes aus Gruenland, Acker, Gehoelzstreifen, Gehoelzgruppen, Hecken, Einzelbaeumen, Baumgruppen und Baumreihen, Fließ- und Stillgewaessern als Relikt der baeuerlichen Kulturlandschaft der bergischen Hochflaechen, - Zur Erhaltung und Sicherung der Quellbereiche sowie ihrer speziell angepassten Fauna und Flora, - Zur Erhaltung und Sicherung der Gruenlandbiotope, Brachflaechen und Hoch- staudenfluren sowie ihrer Lebensgemeinschaften, - Zur Erhaltung eines naturnahen Bachtalabschnittes sowie zur natuerlichen Entwicklung der Lebensgemeinschaften des begleitenden, strukturreichen Erlenbruchwaldes, - Zur Erhaltung und Sicherung der Fliessgewaesser als Lebensraum fuer die Fliessgewaesserfauna und -flora, zur Sicherung der Durchgaengigkeit, Dynamik, Gewaesserguete und des Strukturreichtums der Fliessgewaesser, - zur Erhaltung des Lebens-, Rueckzugs- und Regenerationsraumes fuer zahlreiche gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Eisvogel und Neuntoeter, - Zur Erhaltung der landschaftspraegenden Allee sowie der markanten, landschaftspraegenden alten Einzelbaeume, Baumreihen und Baumgruppen, - Zur Erhaltung der Heckenstrukturen und Raine als Biotopvernetzungselemente sowie als landschaftsbildpraegende Elemente der baeuerlichen Kulturlandschaft.
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