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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung des naturnahen Quellsiepens und seiner an die speziellen Lebensbedingungen angepassten Flora und Fauna, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Fliessgewaesser als Lebensraum fuer die Fliessgewaesserfauna und -flora, zur Sicherung der Durchgaengigkeit, Dynamik, Gewaesserguete und des Strukturreichtums der Fliessgewaesser, - Zur Erhaltung der Lebensstaette fuer die stark gefaehrdete Sumpfschrecke (Mecostethus grossus), - Zur Erhaltung und Entwicklung der Gruenlandbiotope, insbesondere Feuchtweiden, Magerweiden und -wiesen sowie zur Sicherung der floristischen und faunistischen Vielfalt dieser Lebensgemeinschaften - zum Schutz gefaehrdeter und stark gefaehrdeter Biotope, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Siepentales.
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