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Die Schutzausweisung erfolg zur Erhaltung des landschaftstypischen, naturnahen Siepentales mit schmalem tiefeingeschnittenen Bach und mehreren kurzen Seitensiepen und weitgehend naturnahem Gewaesserumfeld bzw. Hang- bereichen. Das Taelchen durch besondere Eigenart und Schoenheit gepraegte Tal ist ein Relikt der Bergischen Kulturlandschaft. Insbesondere die folgenden Strukturen und Lebensraeume sind zu erhalten und zu schuetzen - Kerbtal mit Seitensiepen bzw. Siepentaelern, naturnahes Gewaesserbett, bachbegleitende Quellfluren, Feuchtbrachen und Feuchtwiesen, natuerliche Bachmaeander mit ausgepraegten Steil- und Flachuferbereichen, kleinflaechige Auensukzessionsstadien, naturnahe Auengebuesche und Laubwaldbestaende. Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten im Sinne von Paragraph 20 LG NW sind folgende Massnahmen durchzufuehren: a) Das Gruenland ist extensiv zu beweiden oder zweimal jaehrlich zu maehen, b) Brachflaechen sind in der Entwicklung zu beobachten, nach Bedarf zu maehen, wobei das Maehgut zu entfernen ist, c) Pappel- und Fichtenbestaende sind nach Ende der Umtriebszeit zu entfernen und durch standortgerechte Gehoelze zu ersetzen.
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