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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung landschaftstypischer, naturnaher Kerbtaeler mit schmalen tiefeingeschnittenen Baechen und ueberwiegend naturnahe bewaldeten Hangbereichen. Die Taeler mit z.T. brachgefallenen Talsohlen mit Verbuschungstendenzen sind Relikte der Bergischen Kulturlandschaft. Die Schutzausweisung erfolgt zum Erhalt und zur Foerderung des naturnahen Bachlaufs sowie der ufernahen Bereiche mit Pestwurz- und Hochstaudenfluren, der naturnahen Gehoelzbestaende und einer Strauchhecke an der Boeschungskante entlang der Bachaue. Schutzwuerdig sind die Baeche auch wegen ihrer sehr guten Wasserqualitaet. Die besondere Eigenart und Schoenheit der beiden Wiesentaeler ist ein Grund fuer die Schutzausweisung. Insbesondere die folgenden Strukturen und Lebensraeume sind zu erhalten und zu schuetzen - Kerbtaeler mit Seitensiepen bzw. Siepentaelern, naturnahes Gewaesserbett, ausgedehnte bachbegleitende Quellfluren, teilverlandete Teiche, Feuchtbrachen und Feuchtwiesen, natuerliche Bachmaeander mit ausgepraegten Steil- und Flachuferbereichen, Erlenbruchwaldrelikte und Auensukzessionsstadien, naturnahe Auengebuesche und Ueberschwemmungsbereiche, artenreiche Extensivgruenlandbereiche, Magerwiesen und Brachen sowie naturnahe Laubwaldbestaende mit eingestreuten Althoelzer und hohem Totholzanteil.
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