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Die Schutzausweisung erfolgt zum Erhalt und zur Foerderung der naturnahen Bachlaeufe und Gehoelzbestaende. Sie dient der Sicherung der tief eingeschnittenen strukturreichen Bach- laeufe in Verbindung mit ueberwiegend naturnah bewaldeten Haengen als Lebensgrundlage fuer Pflanzen und Tiere. Der Erhalt der Biotopfunktion sowie die Sicherung der Fubktionsfaehig- keit des Naturhaushaltes des Bachoekosystems und die Vermeidung von Beeintraechtigungen der hochgradig schutzwuerdigen Biotopstrukturen sind weitere Gruende der Schutzausweisung. Die extrem steilen Siefentaeler zeichnen sich durch ihre besondere Eigenart und Schoenheit aus. Insbesondere die folgenden Strukturen und Lebensraeume sind zu erhalten und zu schuetzen: Kerbtaeler mit kleinen Seitensiepen bzw. Quellzufluessen, naturnahes Gewaesserbett, exponierte Magerwiese und -brache, natuerliche Bachmaeander mit ausgepraegten Steil- und Flachuferberei- chen, bachbegleitende Erlenbruchwaldrelikte, ausgedehnte Quellfluren sowie naturnahe Laubwald- bestaende mit eingestreuten Althoelzern. Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten im Sinne von § 20 LG NW sind folgende Massnahmendurchzufuehren: a) Erhaltung der ueberwiegenden Laubholzbestockung und Umwandlung der Fichtenaufforstungen in Laubholzbeataende, b) Erhaltung des Altholzbestandes (Eichen-Buchenwald, ca. 15% des Bestandes) und Entwicklung von Altholzinseln c) der naturnahe Gewaesserzustand ist zu erhalten, d) die brachgefallene Weide im Norden der Flaeche ist der Sukzession zu ueberlassen.
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