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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Abschnitten des Eschbachtales mit hohem Strukturreichtum, - Zur Verwirklichung eines gemeindeuebergreifenden Biotopverbundes, - Zur Erhaltung und Sicherung gefaehrdeter Biotoptypen, - Zum Schutz seltener oder gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, - Zum Schutz seltener Pflanzengesellschaften bzw. -verbaende, - Aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung des Gebietes.
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