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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des Fliessgewaesseroekosystems Lobach mit seinen naturnahen Bachabschnitten und den einmuendenden, zum Teil sehr starkes Gefaelle aufweisenden, naturnahen Seitenbaechen, - Zur Erhaltung und Sicherung der Eichen- und Buchenwaelder, der Eichen- Hainbuchenwaelder und der alten Einzelbaeume, - Zur Erhaltung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes mit hoher struktureller und hoher Artenvielfalt, - Zur Erhaltung gefaehrdeter, stark gefaehrdeter und aufgrund ihrer langen Entwicklungsdauer unersetzbarer Biotope, - Zur Erhaltung der Felsbiotope, - Zur Erhaltung und Sicherung als Lebensraum fuer gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung.
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