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Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung, Sicherung des naturnahen Mittelgebirgsbaches, - Zur Erhaltung der Biotopverbundfunktion sowie zur Sicherung der Funktions- faehigkeit des Naturhaushaltes des Bachoekosystems und zur Vermeidung von Beeintraechtigungen der hochgradig schutzwuerdigen Biotopstrukturen, - Zur Erhaltung der bachbegleitenden Gruenlandflaechen, u.a. der Nass- und Feuchtgruenlaender sowie der Gruenlandbrachen, - Zur Erhaltung und Sicherung seltener und gefaehrdeter Biotoptypen, - Zur Erhaltung seltener Pflanzengesellschaften bzw. -verbaende, - Zum Schutz seltener oder gefaehrdeter Tierarten, - Aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung des Gebietes, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit der Flaeche, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen, bodenstaendigen, talbegleitenden Laubwaldbestaende.
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