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Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Optimierung der offenen, strukturreichen Talmulde des Teufelsbaches, - Zur Erhaltung und Sicherung des reich strukturierten und gefaehrdeten Biotopkomplexes mit naturnaher Bachstrecke, Feucht- und Magergruenland, Feuchtbrachen sowie Hecken- und Gehoelzstrukturen, - Zur Erhaltung und Sicherung des Fliessgewaessers Teufelsbach als Lebensraum fuer die Fliessgewaesserfauna und -flora, zur Sicherung der Durchgaengigkeit, Dynamik, Gewaesserguete und des Strukturreichtums des Baches, - Zur Sicherung und Erhaltung der Biotopverbundfunktion sowie zur Sicherung der Funktionsfaehigkeit des Naturhaushaltes der Bach- und Auenoekosysteme und zur Vermeidung von Beeintraechtigungen der hochgradig schutzwuerdigen Biotopstrukturen, - Zum Schutz der gefaehrdeten und seltenen Biotope und Pflanzengesellschaften, - Zur Erhaltung des Lebensraumes fuer gefaehrdete Tierarten, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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