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Die Festsetzung des 147,24 ha grossen NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines strukturreichen Mosaiks von Feuchtheide, Moor- und Bruchwald, Heideweihern, Fliessgewaessern sowie Roehricht in den feuchten Niederungen, aber auch von Trockenheide, offenen Sandflaechen sowie Eichen-Birkenwaeldern auf den erhoehten Duenenbereichen, - Wegen der besonderen floristischen und faunistischen Artenvielfalt und des Artenreichtums, - Wegen des Vorkommens seltener, gefaehrdeter und bestandsbedrohter Pflanzen- und Tierarten, - Wegen der Bedeutung des Gebietes aus naturgeschichtlicher und landeskundlicher Sicht zur Dokumentation der Entwicklung der Heidelandschaften Mitteleuropas, - Wegen der Seltenheit der vorhandenen Lebensraumtypen, wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen der grossen Bedeutung als stadtnahes Gebiet fuer die naturnahe, stille Erholung und zu Zwecken der Forschung und Umweltbildung, - In Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EW des Rates vom 02. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes:
a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFHRichtlinie:
- Moorwaelder (91D0), - Dystrophe Seen (3160), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Trockene Heidegebiete (4030), - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010), - Uebergangs- und Schwingrasenmoore (7140).
b) Zur Erhaltung folgender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFHRichtlinie:
- Grosse Moosjungfer (Leucorrhina pectoralis),
c) Zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie:
- Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Wespenbussard (Pernis apivorus),
Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend waren, werden folgende Schutzziele festgesetzt:
Schutzziele fuer Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide:
- Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Feuchtheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna.
Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und / oder fuer Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt:
Schutzziele fuer Moorwaelder:
- Erhaltung und Entwicklung von Moorwaeldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien.
Schutzziele fuer dystrophe Seen:
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen, huminsaeurereichen Stillgewaesser mit Torfmoosen und ihrer typischen Fauna.
Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation:
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliess- gewaessertyps.
Schutzziele fuer trockene Heidegebiete:
- Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Fauna.
Schutzziele fuer Uebergangs- und Schwingrasenmoore:
- Erhaltung und Entwicklung des charakteristischen Lebensraumkomplexes eines Uebergangs- und Schwingrasenmoores mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und der typischen Fauna.
Schutzziele fuer Schwarzspecht:
- Erhaltung und Foerderung der Schwarzspecht-Population durch den Schutz geeigneter Lebensraeume wie grossflaechige Altwaldbestaende, v.a. von Buchenwaeldern.
Schutzziele fuer Wespenbussard:
- Erhaltung und Foerderung der Wespenbussard-Population durch den Schutz geeigneter Lebensraeume wie abwechslungsreiche, offene Landschaften, die mit ausgedehnten, lichten, strukturierten Laub- und Laubmischwaeldern durchsetzt sind.
Schutzziele fuer die Grosse Moosjungfer:
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer die Grosse Moosjungfer.
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