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Die Festsetzung des 4,69 ha grossen NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Foerderung der vorhandenen Mosaikstruktur aus gemaehten, offenen Wiesenbereichen, typischen waermeliebenden Gebueschen, Waldsaeumen und lichten Waldbereichen, - Zur Erhaltung des alten Obstbaumbestandes als Lebensraum fuer die charakteristische und schutzbeduerftige Fauna, - Zur Erhaltung des groessten Schlehenbestandes im Solinger / Remscheider Raum, - Zur Erhaltung und Foerderung der arten- und individuenreichen Insektenfauna, welche eine bemerkenswert hohe Anzahl von Rote-Liste-Arten aufweist, - Zur Erhaltung und Foerderung der arten und individuenreichen Avifauna.
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