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Die Festsetzung des 0,9 ha grossen NSG erfolgt
- Wegen der Bedeutung des gemaess Paragraph 62 LG geschuetzten Biotops fuer den Naturhaushalt, - Zur Erhaltung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes mit hoher Struktur- und Artenvielfalt, - Zur Erhaltung und Entwicklung des naturnahen Zustandes des Fliessgewaesseroekosystems Eschbach, - Zur Erhaltung und Entwicklung des Erlen-Eschen-Auwaldes am Eschbach, - Wegen der kulturhistorischen Bedeutung des Hammertals, - In Abstimmung mit den Festsetzungen des NSG "Hammertal", welches sich jenseits der Stadtgrenze auf der Remscheider Seite anschliesst, und welches durch die Ausweisung des Bereichs auf der Solinger Seite vervollstaendigt wird.
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