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Die Festsetzung des 6,41 ha grossen NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumkomplexes des weitgehend naturnahen Sohlkerbtales wegen seiner ueberregionalen Bedeutung als Lebensraum wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere, insbesondere - Zur Erhaltung und Optimierung von Feuchtwiesen bzw. Feuchtwiesenbrachen in der Bachaue, - Zur Wiederherstellung des durch Ausbaumassnahmen beeintraechtigten Sengbaches als naturnahen Bach, sofern dieser keinen Anstieg des Grundwassers zur Folge hat.
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