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Die Festsetzung des 54,74 ha grossen NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Foerderung eines strukturreichen Bruch- und Moorwaldkomplexes, insbesondere - Wegen des Vorkommens der seltenen und gefaehrdeten Lebensraumtypen Birkenbruchwald, Erlenbruchwald und Birken-Moorwald, sowie des Kniebachs als naturnahes Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation, - Wegen der Lage als oekologisch wertvoller Waldbereich in einem grossen, zusammenhaengenden, bewaldeten Gebiet und der damit einhergehenden Eignung fuer anspruchsvolle, seltene und gefaehrdete Tierarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Vegetation des naturnahen Moor- und Bruchwaldes mit grossflaechigen Torfmoospolstern, naehrstoffarmen Stillgewaessern und Roehricht in einer charakteristischen, stoerzeigerarmen Auspraegung, - Zur Erhaltung und Foerderung der Lebensraeume und Lebensbedingungen der seltenen und gefaehrdeten sowie standorttypischen Fauna, der Horstbereiche des Habichts und der Waldohreule, - Wegen der guten Vernetzung mit den wertvollen Lebensraeumen des Naturschutzgebietes "Ohligser Heide", - Zur Erhaltung und Foerderung der standorttypischen Gagelgebuesche, - Zur Erhaltung der weitgehend naturnahen Bachlaeufe, - Zur Erhaltung und Verbesserung der hohen Wasserqualitaet des Fliessgewaesseroekosystems, - Wegen der Seltenheit von Moor- und Bruchwaeldern in einer naturnahen, landschaftsraumtypischen Auspraegung, - Wegen der besonderen Eigenart des wegen seiner Naesse schwer zugaenglichen Waldkomplexes als seltenes Element in der von menschlicher Nutzung gepraegten Landschaft.
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