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Die Schutzausweisung wurde vorgenommen:
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten;
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen;
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit.
Schutzzweck: Der Schutzzweck dient der Erhaltung eines komplexen landschaftstypischen und naturnahen Bereiches, bestehend aus Quellmulden, Feuchtwiesen und Niederwaldkomplex.
Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist dem Schutzzweck anzupassen.
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