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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung zweier Mittelgebirgstäler mit naturnahen und unverbauten Bachläufen, extensiv genutztem bzw. brach gefallenem Nass- und Magergrünland sowie Feucht- und Nasswäldern auf Basaltverwitterungsboden. Insbesondere gilt der Schutz
- Linden-Ahorn-Blockschuttwäldern, RLP R/R (von Natur aus selten), prioritärer FFHLebensraum - Waldmeister-Buchenwäldern, FFH-Lebensraum - Bach-Erlen-Eschenwäldern, RLP 3/2 (gefährdet / stark gefährdet), prioritärer FFHLebensraum - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 - Glatthaferwiesen, RLP 3N/* (gefährdet), FFH-Lebensraum - Quellfluren, RLP 3/3 - Bachröhrichten - Feuchte Hochstaudenfluren, FFH-Lebensraum - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Waldbinsengesellschaften, RLP 3/3, und in Form von Pfeifengraswiesen, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten mit Unterwasservegetation, FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes, der Feuchtwälder sowie der Fließgewässer sowie zum Erhalt von geologischen Formationen (Basaltausbildungen des Tertiär). Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Schwarzblauem Ameisenbläuling, Groppe, Eisvogel, Grauspecht, Haselhuhn, Rotmilan und Schwarzspecht als Arten von gemeinschaftichem Interesse nach der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie.
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