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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von
- Hochmoorbereichen mit Torfmoosgesellschaften, - Pfeifengraswiesen auf torfigen, moorigen Böden, - Feuchtgebüsch mit Moorbirkenbeständen.
2. wegen der Seltenheit des Hochmoorbereiches und zum Erhalt und zur Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Landschaftskomplexes erreicht werden.
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