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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines Wacholderheiden- Komplexes mit Quellen und Quellbächen, insbesondere von
- Wacholderheiden, RLP 2/2 (stark gefährdet), FFH-Lebensraum - Pfeifengras-Feuchtheiden, RLP 1/1 (von dem Erlöschen bzw. von der Vernichtung bedroht), FFH-Lebensraum - Borstgrasrasen, RLP 2/2, prioritärer FFH-Lebensraum - naturnahen Bachabschnitten - Quellfluren, RLP 3/3 (gefährdet) einschließlich der Vorkommen gefährdeter Arten der Heiden, der Borstgrasrasen sowie der Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen des Haselhuhns als Art von gemeinschaftlichem Interesse nach der Vogelschutz-Richtlinie.
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