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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen, vielfältig strukturierten Grünlandkomplexes, Feuchtwaldbereichen und Bergbauhalden mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Eichen-Birken-Niederwald, - Erz-Abbauhalden in unterschiedlichen Sukzessionsstufen, - Sumpfwald mit Moorbirkenbeständen, - Quellfluren und naturnahem Fließgewässer, - Magerwiesen in Form von Glatthaferwiesen, - Borstgrasrasen, - Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiesen und Kleinseggensümpfen, einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Laubwälder, extensiv genutzten Mager- und Feuchtgrünlandbereiche und Haldenbereiche.
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