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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume von
- Wacholderheiden, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Borstgrasrasen, RLP 2/2 - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feuchtwälder, Heiden sowie der Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorkommen von Vögeln nach Vogelschutz-Richtlinie.
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