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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung von feuchten Wacholderheiden und quelligen Bruch- und Sumpfwäldern, insbesondere von
- Birkenbruchwald, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Wacholderheide, RLP 2/2 - Waldbinsensumpf, RLP 3/3 (gefährdet) - Kleinseggenriedern, RLP 3/3 - Quellfluren, RLP 3/3 - Bach begleitender Erlenwald - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Heiden, Wälder, Feuchtgrünlandbereiche und Fließgewässer. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung der Vorkommen von Mittelspecht und Grauspecht als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Vogelschutz-Richtlinie.
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