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Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume besonderer vom Erzbergbau nach jahrhundertelanger Tätigkeit entstandener Standorte mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Schwermetallrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet), FFH-Lebensraum - naturnahen, gestuften, reich strukturierten, krautreichen Buchenwäldern mit ausgeprägter Naturverjüngung in Form von Hainsimsen-Buchenwald (bodensaurer Buchenwald), FFH-Lebensraum - stehenden Kleingewässern mit Röhrichtsaum - naturnahen Bächen einschließlich der bachbegleitenden Erlenwälder, RLP 3/3 - trockenen Heiden, FFH-Lebensraum - Niedermoor, RLP 3/3 - Quellen - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Schwermetallrasen, der Wälder und der Still- und Fließgewässer, insbesondere der Grasnelke, des Kammmolches und der Gelbbauchunke sowie als Lebensraum für Wiesenpieper, Neuntöter und Schwarzspecht. Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt außerdem aus landeskundlichen Gründen aufgrund der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der ehemaligen Bergwerkstätigkeit sowie aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebiets (Geotop-Kataster-Nummern des Geologischen Dienstes: GK-4914-002 und GK-4914-003).
Dieser Schutzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet"Grubengelände Littfeld" mit der Kennziffer DE-4914-303.
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