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Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume von Erlenwäldern, Nassund Feuchtwiesen sowie Teichen mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Feucht- und Nasswiesen in Form von Waldsimsensumpf, Waldbinsensumpf, RLP 3/3, und von Sumpfdotterblumenwiesen - feuchten Hochstaudenfluren, RLP 2/2 - Erlenbruchwald, RLP 3/3 - naturnahen Bachabschnitten - Quellfluren, RLP 3/3 - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum einschließlich der typischen Tier- und Pflanzenarten des Feuchtgrünlandes und der Feuchtwälder.
Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorkommen von Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht und Rotmilan. Außerdem soll die landschaftliche Schönheit und Vielfalt des Gebiets erhalten und entwickelt werden.
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