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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) regional und ueberregional bedeutsamen Biotopen seltener und gefaehrdeter sowie land- schaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines von Gruenland gepraegten, naturnah ausgebildeten Talsystems mit dem unverbauten und groesstenteils frei maeandrierenden Lauf des Zinser Bachtals. Das Gebiet zeichnet sich durch die enge Verzahnung von extensiv und nicht bewirtschafteten Fliess- und Stillgewaesserkomplexen, Feucht- und Nassgruenlandbereichen, Uebergangs- mooren sowie Borstgrasrasen von hoher standoertlicher Vielfalt aus.
In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen:
- Magerwiesen und -weiden, - Borstgrasrasen, - Goldhaferwiesen, - Nass- und Feuchtgruenland, - brachgefallenes Nass- und Feuchtgruenland sowie sonstige Gruenlandbrachen, - Gross- und Kleinseggenriede sowie Roehrichte, - Sicker- und Sumpfquellen sowie sonstige naturnahe Quellbereiche und Quellfluren, - Niedermoore, Suempfe, Quellmoore sowie Uebergangs- und Schwingrasenmoore, - naturnahe Still- und Fliessgewaesser mit Kiesbetten als Laichsubstrat fuer Fische und natuerlichen, ufernahen Feinsedimentablagerungen, - die vorhandene Ufer- und Unterwasservegetation, - Bruchwaelder, - Einzelbaeume, Baumgruppen und Gebuesche sowie - die Lebensraeume von Edelkrebs, Groppe, Bachneunauge, Eisvogel und Schwarzstorch.
b) von Lebensraeumen, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um:
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetion (3260), - Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, prioritaerer Lebensraum), - Berg-Maehwiesen (6250) sowie - Uebergangs- und Schwingrasenmoore (7140).
2. Aufgrund der wissenschaftlichen Bedeutung des hervorragend ausgebildeten Gruenlandkomplexes und aufgrund der Bedeutung des Zinser Bachtales als eindrucksvollem Beispiel jahrhundertelanger extensiver Landwirtschaft. 3. Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des vielgestaltigen, offenen Mittelgebirgstales.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald- flaechen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung der fuer den Naturraum typischen Waldgesell- schaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. In Waeldern, die an Gewaesser und sonstige gegenueber Naehrstoffeintrag empfindlichen Lebensraeume angrenzen, soll eine kontinuierliche Bestockung gefoerdert werden. Soweit zum Schutz, zur Entwicklung und zur Wiederherstellung der Offenlandbiotope und Quellbereiche erforderlich, sollen Nadelwaelder in Extensivgruenland oder Sukzessionsflaechen umgewandelt werden. . (3) Die Durchgaengigkeit, die natuerliche Arten- und Strukturvielfalt sowie der natuerliche Wasserchemismus der Fliessgewaesser sollen erhalten oder wieder hergestellt werden. Teiche sollen vorrangig im Neben- schluss betrieben werden.
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