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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines alten Basaltabbaugeländes, Mager- und Trockenrasen und strukturreichen Laubwaldbeständen einschließlich angrenzender Waldflächen als Pufferzone und Entwicklungszone mit zum Teil landesweit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Pionier-Trockenrasen, Sandmagerrasen - Felsgrus-Gesellschaften und Steinschutthalden - Glatthafer-Wiesen - Quellfluren, RLP 3/* (gefährdet) - ruderale Staudenfluren - Röhrichte und Stillgewässer - Gebüsche und Vorwälder - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald - Bergahorn-Bestände nährstoffarmer und nährstoffreicher Ausprägung - Eiche-Birke-Niederwälder einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der mageren Mähwiesen und -weiden, Blockschutthalden, Laubwaldbestände, Still- und Kleingewässer.
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorkommen von Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Grauspecht, Neuntöter, Rotmilan und Haselhuhn als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie oder EU-Vogelschutzrichtlinie.
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