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Die Festsetzung des Naturschutzgebiets erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume feuchter bis nasser Grünlandbereiche mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumenwiesen und von Waldbinsensumpf, RLP 3/3 - naturnahem Bach - bachbegleitendem Erlenwald, RLP 3/3 - Höhlen und Stollen - Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum und regionaltypische und/oder besondere seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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